Kleine Konflikte schnell gelöst

Wie Optionales Angebotsverhandeln helfen kann

Kleine und begrenzte Konflikte sind alltäglich. Dabei geht es z.B. um die Gestaltung eines Wochenendes, um die Frage, wer macht wann Urlaub? Wer kümmert sich um die Vorbereitung einer Tagung oder, im Falle getrennt lebender Eltern: Bei wem sollen die Kinder das Weihnachtsfest verbringen?

Zur Beilegung solcher Konflikte ist das "Optionale Angebotsverhandeln" ist gut geeignet.

Das Thema, um das es geht, muss inhaltlich und zeitlich klar eingegrenzt sein. Nachdem jede der am Konflikt beteiligten Personen sein Anliegen und die eigene Sichtweise dargestellt hat, werden sie aufgefordert, konkrete Lösungsvorschläge zu machen. Der Moderator oder die Moderatorin bleibt auf der Sachebene und sorgt dafür, dass ganz konkrete und messbare Aussagen gemacht werden. Fragen wie â€ž..Was genau? Wann genau? Zu welcher Zeit?“ u.s.w. sind hilfreich. Dabei wird stets das ganz konkrete Thema verhandelt, ein neuer Punkt wird erst zugelassen, wenn das gerade anstehende Thema abgeschlossen ist. Die Konfliktpartner dürfen also nicht ausweichen. Diskussionen werden auf ein Minimum begrenzt, eine gegenseitige Kommentierung der Vorschläge wird nicht zugelassen.

Grundsätze und konkrete Schritte 

  1. Hole Dir die Zustimmung der Parteien ein, dass bezüglich einer strittigen Frage verhandelt werden soll. 
  2. Begrenze den Regelungsumfang auf einen Konfliktfall ("Lassen Sie uns mit dem Thema XY beginnen...").
  3. Bitte die Parteien, einen Vorschlag zur Lösung zu machen.
  4. Sorge mit Hilfe von Fragen dafür, dass Lösungsvorschläge präzise und nachprüfbar formuliert werden. 
  5. Schütze die Vorschläge. Das heißt, lasse keine gegenseitige Kommentierung zu, sondern fordere dazu auf, selbst einen Vorschlag zu unterbreiten. 
  6. Wiederhole jeden Vorschlag („Sie, Frau L. haben vorgeschlagen…, Sie, Herr M. möchten…“), jeweils immer wieder neu. 
  7. Fordere die Beteiligten nach jedem Vorschlag auf, aus den vorliegenden Vorschlägen eine Vereinbarung zu formulieren. Wenn das nicht gelingt, rege weitere Vorschläge an. 
  8. Gehe erst zum nächsten Thema über, wenn ein von den Parteien akzeptierter Vorschlag verabschiedet worden ist.

Quelle: In Anlehnung an Heiner Krabbe, "Hochkonflikt II:Indikation und Kontraindikation in der Mediation bei hocheskalierenden Konflikten", Seminar am 13.-14.09.2013, Mediationswerkstatt Münster

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